Die Grundregel ist eigentlich ganz einfach: Eine GmbH & Co KG gilt in verschiedenen Rechtsbereichen dann als echte GmbH, wenn keine physische Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist.
Die Grundregel ist eigentlich ganz einfach: Eine GmbH & Co KG gilt in verschiedenen Rechtsbereichen dann als echte GmbH, wenn keine physische Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist.