Gegenüber einer echten Kommanditgesellschaft638 hat die GmbH & Co KG vor allem folgende Vorteile:
Keine am Unternehmen beteiligte physische Person haftet bei redlicher Geschäftsgebarung unbeschränkt, da diese entweder Gesellschafter der GmbH und/oder Kommanditisten sind.Zulässigkeit einer Drittorganschaft:639 Geschäftsführer der GmbH & Co KG kann ein Dritter sein, der nicht an den Gesellschaften beteiligt ist.640Seite 747