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3.1.1. Begriff und Wesen

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Im Gegensatz zu einer GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft. Sie ist ein – allerdings sehr bedeutender – Sonderfall einer KG, deren Komplementär eine GmbH ist (oder dem Kreis der Komplementäre eine GmbH angehört). Der laufende Geschäftsbetrieb obliegt der Kommanditgesellschaft; diese wird hierbei durch ihre unbeschränkt haftende GmbH vertreten.633633Im Hinblick auf ihr Wesen ist die GmbH & Co KG also eine Grundtypenvermischung; sie enthält sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Elemente, deren jeweilige Vorteile miteinander vereint werden soll(t)en. Nachdem eine juristische Person für eben diese Vertretung zumindest eine natürliche Person benötigt, handelt für die Komplementärin ihre Geschäftsführung.

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