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L. Behauptungs- und Beweispflicht

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Derjenige, der einen Anspruch stellt, muss im Streitfall behaupten und auch beweisen, dass die Ansprüche zeitgerecht eingefordert wurden.

Deswegen ist die Dokumentation der entsprechenden Schritte unerlässlich.

Es empfiehlt sich daher folgende Vorgehensweise:

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