Die Berufung auf den Verfall ist dann nicht zulässig, wenn sie gegen Treu und Glauben verstößt. Man kann in diesem Fall in einem Prozess die Einrede der Arglist erheben.
Die Erhebung einer Einrede der Verjährung bzw des Verfalls durch eine Partei verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn das Fristversäumnis wegen ihres eigenen Verhaltens eingetreten ist.