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K. Geltendmachung Verfall/Verjährung

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Wie der OGH festgehalten hat, prüft das Gericht einen Verfall, ebenso wie auch die Verjährung, nicht amtswegig.

Es muss eine Partei im Verfahren einwenden, dass ein Verfall eingetreten ist.203203OGH 27.9.1989, 9 ObA 195/89, ARD 4141/23/90, sowie OGH 18.12.2003, 8 ObA 106/03a, ARD 5493/8/2004 und OGH 10.5.1989, 9 ObA 80/89, ARD 4120/25/89.

Früher wurde die Ansicht vertreten, dass das Gericht den Verfall im Gegensatz zur Verjährung amtswegig prüfen müsse.

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