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Speditionen - Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Überstunden

Überstundenentlohnungen müssen binnen 3 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum geltend gemacht werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Fälligkeit der Überstunden

Überstunden werden spätestens auf den der Leistung darauffolgenden Monat ausbezahlt.

Kilometergeld

Für die Verwendung des Privat-Pkw des Angestellten bei einer Dienstfahrt ist eine ausdrückliche Bewilligung des Arbeitgebers erforderlich. Bei Vorliegen einer derartigen Bewilligung wird zur Abdeckung des durch die Haltung und Benützung des Pkw entstehenden Aufwandes ein Kilometergeld gewährt. Über das Kilometergeld hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche auf Reisekostenentschädigung.

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