Das DHG regelt einerseits, wie Schäden, die der Dienstnehmer bei Erbringung seiner Dienstleistungen dem Dienstgeber oder einem Dritten zugefügt hat, zu ersetzen sind, andererseits Rückgriffsansprüche des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
Das DHG regelt einerseits, wie Schäden, die der Dienstnehmer bei Erbringung seiner Dienstleistungen dem Dienstgeber oder einem Dritten zugefügt hat, zu ersetzen sind, andererseits Rückgriffsansprüche des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.