Die §§ 7a bis 7r BEinstG schützen begünstigt Behinderte vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt.
Vom Schutz umfasst sind:
alle Dienstverhältnisse, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen,Die §§ 7a bis 7r BEinstG schützen begünstigt Behinderte vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt.
Vom Schutz umfasst sind:
alle Dienstverhältnisse, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen,