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Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Die §§ 7a bis 7r BEinstG schützen begünstigt Behinderte vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt.

Vom Schutz umfasst sind:

alle Dienstverhältnisse, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen,

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