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Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt (Teil I)

Teil I GlBG untersagt die mittelbare und unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe- oder Familienstand.

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