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II. Zollschuld, Zollschuldner und Haftung

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Zollschuld

Zollschuld ist die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten (Art 5 Nr 18 UZK).

Es gibt daher Einfuhr- und Ausfuhrzollschulden (betr Ausfuhrzölle s Kapitel A.II.2.). Zollschuld ist mit Abgabenanspruch hinsichtlich der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gleichzusetzen.

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