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I. (Außertarifliche) Zollbefreiungen

Tschiderer3. AuflDezember 2022

Zollbare Waren (s Kapitel B.I.) können zollpflichtig oder zollfrei sein. Zollfreiheit kann sich entweder aus dem Zolltarif (Nullzollsatz, s Kapitel D.I.3.b.) oder aus anderen Gründen (sog außertarifliche Zollfreiheit) ergeben.

Abbildung 31: Schema der Zollbefreiungen

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