1. Maß, Zahl und Gewicht
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei spezifischen Zöllen erfolgt empirisch.
Messungen erfolgen unter Verwendung von Maßeinheiten (zB Meter, Quadratmeter, Kubikmeter, Joule, Kilogramm, Liter), gezählt wird mit Zahlen (zB Anzahl Stück, Anzahl Paar). Unter Rohgewicht ist das Eigengewicht (Gewicht) der Ware mit sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen zu verstehen.