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IV. Weitere Bemessungsgrundlagen

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Maß, Zahl und Gewicht

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei spezifischen Zöllen erfolgt empirisch.

Messungen erfolgen unter Verwendung von Maßeinheiten (zB Meter, Quadratmeter, Kubikmeter, Joule, Kilogramm, Liter), gezählt wird mit Zahlen (zB Anzahl Stück, Anzahl Paar). Unter Rohgewicht ist das Eigengewicht (Gewicht) der Ware mit sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen zu verstehen.

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