1. Gemeinsame Politikbereiche und Einordnung des Zollrechts
Für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes mit seinen vier Grundfreiheiten (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) ist ein gemeinsames Außenwirtschaftsregime erforderlich, das sich in mehreren Politikbereichen niederschlägt.