Am 1. 5. 2016 ist der neue Unionszollkodex samt 3 Begleitverordnungen in Kraft getreten, die einheitlich für alle MS regeln, wie der Warenverkehr mit Drittländern abzuwickeln ist. Am Endpunkt einer langen Entwicklungsgeschichte verfügt die EU über das weltweit modernste Zollrecht, das der Entwicklung des elektronischen Umfelds, der Sicherheit der Lieferkette und zugleich auch der Vereinfachung des Welthandels Rechnung tragen will.