Das Zollrecht ist umrahmt von internationalen Akteuren in Form internationaler Organisationen einerseits und regionaler Staatenzusammenschlüsse andererseits.
1. Internationale Organisationen im Dienste des Zollwesens
Inhaltlich bestehen für das EU-Zollrecht völkerrechtliche Schranken. Diese Übereinkommen (s Kapitel A.II.5.b.) gehen auf Initiativen internationaler Organisationen zurück.