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11. Amtshaftung im Kindergarten

Kind1. AuflMärz 2008

Der Landesgesetzgeber hat seinen Organen zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über die Kindergärten Überwachungspflichten aufgetragen, die aber nicht als Erfolgs-, sondern nur als Sorgfaltsverbindlichkeiten aufzufassen sind.

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