Die Ausgliederung aus der Landesverwaltung beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Betrieb.
Die Ausgliederung aus der Landesverwaltung beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Betrieb.