Der Wiener Prater kann mit einem Einkaufszentrum nicht verglichen werden, sodass es sich bei der Inbestandgabe von Grundstücksflächen nicht um Unternehmenspacht handelt.
Der Wiener Prater kann mit einem Einkaufszentrum nicht verglichen werden, sodass es sich bei der Inbestandgabe von Grundstücksflächen nicht um Unternehmenspacht handelt.