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7. Schneeräumungspflicht von Anrainern

Kind1. AuflMärz 2008

Unter „Liegenschaft“ iSd § 93 Abs 1 StVO ist weder eine Grundparzelle noch ein Grundbuchskörper, sondern eine zusammenhängende Grundfläche, die nach der Verkehrsauffassung eine Einheit darstellt, zu verstehen.

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