Die Widmung „Dorfgebiet“ lässt die Errichtung von Gebäuden für die Pferdehaltung zu, selbst wenn diese nicht im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt.
Die Widmung „Dorfgebiet“ lässt die Errichtung von Gebäuden für die Pferdehaltung zu, selbst wenn diese nicht im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt.