Wesentliche Bedeutung bei der Frage, ob eine Werbeanlage mit dem Ortsbild vereinbar ist, kommt den Sachverständigengutachten zu. Die Behörde hat darauf zu achten, dass das von ihr der jeweiligen Entscheidung zugrunde gelegte Gutachten den von der Judikatur entwickelten Anforderungen entspricht und sie so ihre Entscheidung mit hinreichender Genauigkeit begründen kann.