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13. Verweigerung der Bewilligung für Abwasserbeseitigungsanlage

Kind1. AuflMärz 2008

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluss an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.

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