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14. Grundstückserwerb durch Gemeinde

Kind1. AuflMärz 2008

Der Erwerb eines Grundstücks durch eine Gemeinde ist grunderwerbsteuerpflichtig, wenn er nicht infolge einer behördlichen (Zwangs-)Maßnahme erfolgte, sondern auf einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer beruht. Dies gilt auch dann, wenn der Grundstückserwerb öffentlichen Zwecken dient.

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