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12. Bestellung einer Volksschuldirektorin

Kind1. AuflMärz 2008

Nur wer in einem Verwaltungsverfahren Parteistellung hat und damit direkt daran beteiligt ist, kann seine Rechte sichern. Der VfGH räumt Bewerbern um Direktorsposten immerhin dann Parteistellung ein, wenn sie in einen Besetzungsvorschlag aufgenommen wurden.

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