Darf der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,50 m über der angeführten Gebäudehöhe liegen, folgt daraus, dass der Winkel der Dachneigung von 45 Grad nicht voll ausgeschöpft werden kann.
Die Wortfolge in § 81 Abs 2 letzter Satz Wr BauO „die der Dachfläche entsprechenden Giebelflächen“ ist nicht so auszulegen, dass nur eine tatsächliche, von der vorhandenen Dachform gebildete Giebelfläche außer Betracht zu bleiben hat, sondern auch eine fiktive.