Da mit der Sondergebietswidmung „Krankenhaus“ kein Immissionsschutz verbunden ist, müssen krankenhausspezifische Immissionen von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden. Bei weit von der Gebäudefront zurückversetzten baulichen Anlagen (Räume für Lüftungsgeräte, Kältemaschine-Rückkühler, Liftüberfahrt) auf dem Flugdach ist eine Verletzung des Nachbarrechtes auf Einhaltung der Gebäudehöhe auszuschließen.