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1. Sonderwidmung und Immissionsschutz

Kind1. AuflMärz 2008

Da mit der Sondergebietswidmung „Krankenhaus“ kein Immissionsschutz verbunden ist, müssen krankenhausspezifische Immissionen von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden. Bei weit von der Gebäudefront zurückversetzten baulichen Anlagen (Räume für Lüftungsgeräte, Kältemaschine-Rückkühler, Liftüberfahrt) auf dem Flugdach ist eine Verletzung des Nachbarrechtes auf Einhaltung der Gebäudehöhe auszuschließen.

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