Eine Plakatierverordnung, die das Plakatieren an Einfriedungen und Bäumen verbietet, kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Interesse des Ortsbildschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes erforderlich sein.
Eine Plakatierverordnung, die das Plakatieren an Einfriedungen und Bäumen verbietet, kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Interesse des Ortsbildschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes erforderlich sein.