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7. Plakatierverbot an Bäumen und Einfriedungen

Kind1. AuflMärz 2008

Eine Plakatierverordnung, die das Plakatieren an Einfriedungen und Bäumen verbietet, kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Interesse des Ortsbildschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes erforderlich sein.

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