Der VfGH weist eine Klage der Stadt Linz gegen den Bund auf Ersatz der Produktions- und Versandkosten für zentral produzierte Passrohlinge und Personalausweise ab. Die im Gebührengesetz vorgesehene Pauschalabgeltung des Aufwandes für Reisedokumente ist eine finanzausgleichsrechtliche Regelung; die Herstellungskosten sind durch die Pauschalabgeltung in vollem Umfang abgegolten.