Der Bund ist zur Regelung der Grundversorgung von Asylwerbern aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges zwischen den Versorgungsleistungen und dem Fremdenrecht zuständig.
Der Bund ist zur Regelung der Grundversorgung von Asylwerbern aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges zwischen den Versorgungsleistungen und dem Fremdenrecht zuständig.