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1.9. Ewige Renten

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Da die Lebensdauer von Unternehmen im Allgemeinen nicht ex ante bestimmbar ist, dies allerdings eine wesentliche Voraussetzung zur Anwendung investitionstheoretischer Kalküle darstellt, versucht sich die Bewertungspraxis vermittels mathematischer Tricks über dieses grundlegende Problem hinwegzuhelfen. Zu diesem Zweck wird der Betrachtungszeitraum (die Unternehmenszukunft) in zwei unterschiedliche Teile (Phasen) eingeteilt (daher auch die Bezeichnung „Zwei-Phasenmethode“ für die Discounted-Cash-Flow-Methoden): eine konkrete Planungsphase, für welche tatsächlich zukünftige Zahlungsüberschüsse geschätzt werden (sog. Detailplanungsphase) und danach die Addition einer ewigen Rente, welche als in der letzten Planungsperiode realisiert gilt (d. h. sie wird danach nochmals über die Detailplanungsphase abgezinst), wobei einfach die Zahlungsüberschüsse des letzten Detailplanungszeitraums als konstant unterstellt („eingefroren“) werden. Diese extreme Vereinfachung ermöglicht zwar (scheinbar) die investitionstheoretische Rechenbarkeit, verunmöglicht allerdings zugleich jegliche ökonomisch sinnvolle Interpretation des solcherart erzielten „Ergebnisses“. Durch die regelmäßig besonders hohen Werte, welche in Form einer ewigen Rente ermittelt werden, bestehen in der Praxis errechnete Unternehmenswerte nämlich oftmals zu mehr als 75% lediglich aus einer „ewigen Rente“ (vgl. Beispiel 4).

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