Wesentlich scheint jedoch in all diesen Fällen, dass sich investitionstheoretisch gültige Aussagen immer nur über die gesamte Lebensdauer eines Investitionsprojekts erstrecken können (die Investitionstheorie rechnet „von Geld zu Geld“, d. h. zu Beginn des Investitionsprojekts existiert lediglich der Anschaffungsbetrag A0, danach erfolgen diverse Aktivitäten, es fließen Zahlungsströme etc. und letztlich darf am Ende des Projekts nur wieder Bargeld übrig bleiben, d. h. die Mitarbeiter sind zu entlassen, die Lagerbestände zu verkaufen und auch die Maschine ist, gegebenenfalls zum Schrottwert, zu liquidieren). Nur in diesem Falle (in dem sowohl die Projektdauer als auch der zeitliche Anfall und die genaue Höhe der Zt bereits bekannt sind) lassen sich investitionstheoretische Kennzahlen überhaupt errechnen. Dies kann (bzw. muss) bei Einzelinvestitionen (sog. Partialmodelle) zwangsläufig unterstellt werden (schon die Abschreibungen müssen schließlich entsprechend der erwarteten Lebensdauer geschätzt werden). Wie sieht jedoch die Einhaltung dieses Erfordernisses im Falle der Unternehmensbewertung aus? Im Falle der Anwendung der Kapitalwertformel auf ein gesamtes Unternehmen ergeben sich sofort folgende Widersprüche: