Die oben unter Zahl 7.4.2. beschriebene alte Anlage soll zum optimalen Zeitpunkt durch eine oben unter Zahl 7.4.1. beschriebene gleichartige, jedoch neue Anlage ersetzt werden. Die Ersatzvornahme könnte sofort oder in einem Jahr oder in zwei Jahren oder in drei Jahren vorgenommen werden. Der optimale Ersatzzeitpunkt wird von der (optimalen) Rentabilität der neuen Anlage mitbestimmt werden, weshalb jene Kombination von (optimaler) Restnutzungsdauer der alten Anlage mit (optimaler) Nutzungsdauer der neuen Anlage zu suchen ist, bei der die Gesamtrentabilität maximal wird.