Die in Gebrauch befindliche „alte“ Anlage sei als eine der neuen Anlage sehr ähnliche angenommen. Geht man von einer bisherigen Nutzungsdauer der alten Anlage von sechs Jahren aus und unterstellt man, dass die Ein- und Auszahlungen der restlichen technisch möglichen vier Restnutzungsjahre der alten Anlage sich analog zum Ein- und Auszahlungsstrom der neuen Anlage von deren siebenten bis zehnten Nutzungsjahr entwickeln werden, so ist bei der Berechnung von den in nachfolgender Tabelle dargestellten Ein- und Auszahlungen auszugehen.