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1.4.1 Einführung in die Problematik

1. AuflSeptember 2018

Die Problematik der scharfen Abgrenzung zwischen Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten ist Gegenstand eines seit Jahrzehnten mehr oder minder intensiv geführten dogmatischen Diskurses insb zwischen Reischauer258258 Siehe etwa Reischauer, Neuere Rechtsprechung und Lehre zu § 1298 ABGB (2. Teil), JBl 1998, 560 (560 ff); Reischauer, Die Anwendbarkeit des § 1298 ABGB bei Verletzung von Neben(leistungs)-, Schutz- und Sorgfaltspflichten, aufgezeigt anhand der Flugunfallentscheidung 2 Ob 300/97z, ÖJZ 2000, 534 (540 ff); Reischauer in Rummel, ABGB I3 Vor §§ 918–933 ABGB Rz 2 ff; ihm folgend etwa Apathy in Schwimann/Kodek, ABGB IV4 § 1040 ABGB Rz 18; Lukas, Anwaltshaftung und Beweislast – zugleich eine Besprechung von 6 Ob 596/92, JBl 1994, 62 (65 ff); Rummel in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch I3 (Stand 01.01.2000, rdb.at) § 1036 ABGB Rz 18; siehe auch Dullinger, Kausalität beim Mitverschulden – Anmerkung zu OGH 22.10.1992, 1 Ob 35/92, JBl 1993, 389 (393) und Dullinger, Zur Beweislast für Verletzung/Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht, JBl 1998, 2 (6 ff). und Koziol259259 Koziol, Haftpflichtrecht I3 Rz 16/22 und 16/32; ihm folgend etwa Wilhelm, Verwirrung um die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB, ecolex 1990, 733; Wilhelm, Beweislastumkehr bei Sorgfaltspflichten – Anmerkung zu OGH 16.01.1991, 1 Ob 664/90, ecolex 1991, 241 f; Wilhelm, Wieder Verwirrung um § 1298 ABGB, ecolex 1993, 73.. Ihren Ursprung hat die Diskussion in der These Reischauers, wonach § 1298 ABGB (Umkehr der Beweislast für das Verschulden bei Schädigung des Vertragspartners) auf Erfolgs-, nicht aber auf Sorgfaltsverbindlichkeiten anwendbar sei.260260 Reischauer, Der Entlastungsbeweis des Schuldners (§ 1298 ABGB) (1975) 154 ff, 171 ff; so offenbar auch Kodek in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.01 § 1298 ABGB Rz 16 ff, 30, 35. Der OGH ist dieser Auffassung zumindest teilweise gefolgt.261261 Beginnend mit OGH 15.02.1990, 8 Ob 700/89; vgl auch OGH 28.04.1994, 8 Ob 27/93; dazu Binder, Zur Beweislast bei Vertragsverletzung, JBl 1990, 814 (814 f); Wilhelm, ecolex 1990, 733; Wilhelm, ecolex 1991, 241 f; Wilhelm, ecolex 1993, 73; vgl RIS-Justiz RS0026458; iZm dieser Problematik ist sogar strittig, welche nun die stRsp sei; Reischauer hält seine Auffassung für die stRsp: Reischauer, Neuere Rechtsprechung und Lehre zu § 1298 ABGB (1. Teil), JBl 1998, 473 (482); aA etwa Welser, Schadenersatz statt Gewährleistung – Konsequenzen aus der neueren Judikatur (1994) 60 f und OGH 12.11.1992, 6 Ob 596/92.

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