Neben den oben besprochenen allgemeinen Pflichtenanordnungen finden auf die Tätigkeiten der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe einige weitere berufsspezifische Vorschriften Anwendung, die das Pflichtenprogramm im Beratungsverhältnis mitbestimmen. Das für alle Beraterberufe geltende allgemeine Zivilrecht wird so für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer durch diese Bestimmungen verdrängt oder ergänzt.149 Unternehmensberater unterliegen hier den einschlägigen Vorschriften der GewO.