Die Korridorpension ist eine Form der Frühpension im Versicherungsfall des Alters in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie kann von Männern und Frauen frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres angetreten werden und setzt voraus, dass mindestens 504 Versicherungsmonate erworben wurden (für bis 1966 Geborene bestehen günstigere Voraussetzungen). Bezüglich der Pensionshöhe erfolgt ein Abschlag von 0,425 % für jeden Monat vor Erreichen des Regelpensionsalters. Für die Zeit der Korridorpension besteht bis zum Regelpensionsalter ein Erwerbsverbot über der Geringfügigkeitsgrenze.