Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (umgangssprachlich „Hacklerpension“) ist eine Form der Frühpension. Sie wurde im Altrecht abgeschafft, lebt aber unbefristet im Übergangsrecht weiter und gilt auch für jene Versicherten, die nach dem 31. 12. 1954 geboren wurden und mindestens einen Versicherungsmonat vor 2005 erworben haben. Ihr Mindestanfallsalter beträgt für Männer und Frauen 62 Jahre und setzt mindestens 540 qualifizierte Versicherungsmonate voraus. Ihr Vorteil gegenüber der Korridorpension ist der niedrigere Abschlag von 0,35 % pro Monat, maximal also 12,6 %.