vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionsarten – Alterspension

SozialversicherungPensionsversicherungBurgerJuni 2025

Die (normale) Alterspension ist die wichtigste Geldleistung des Versicherungsfalls des Alters in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Anspruch auf diese Pension haben versicherte Personen, wenn sie die Mindestversicherungszeit erfüllen und als Mann das 65. Lebensjahr bzw als Frau das 60. bis 65. Lebensjahr (abhängig vom Geburtsdatum) vollendet haben. Sie wird auch als „Regelalterspension“ oder „Regelpension“ bezeichnet. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte