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Jugendvertretung im Unternehmen und im Konzern

BeschäftigungsverhältnisseJugendlicheNogaJuni 2025

Die Mitbestimmung jugendlicher Arbeitnehmer durch eigene Belegschaftsorgane auf betrieblicher Ebene ist ein zentraler Bestandteil des ArbVG. Jugendliche Arbeitnehmer können gem §§ 131a ff ArbVG aber auch auf Unternehmens- und Konzernebene Belegschaftsvertretungen errichten. Die Aufgaben des Zentraljugendvertrauensrates sowie der Konzernjugendvertretung bestehen insb in der Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer eines Unternehmens oder Konzerns.

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