Das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) verpflichtet Jugendliche, nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme teilzunehmen. Dadurch soll eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt gewährleistet und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Die Ausbildungspflicht kann zB durch eine Lehre, den Besuch einer Schule, die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder ausnahmsweise durch eine Beschäftigung erfüllt werden. Verstöße können Geldstrafen der Erziehungsberechtigten nach sich ziehen.