Die mündliche Verhandlung ist ein wesentlicher Schritt des UVP-Genehmigungsverfahrens und ist neben der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens bzw der Zusammenfassenden Bewertung ein Kernelement des UVP-Verfahrens. Sämtliche Parteien haben die Möglichkeit, sich kritisch mit der vorliegenden Begutachtung auseinander zu setzen und Fragen an die Projektwerberin und die Sachverständigen zu stellen.