vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umweltrecht – Kumulation

VerwaltungsrechtUmweltrechtAltenburgerApril 2025

Die Kumulationsprüfung des UVP-G kommt dann zur Anwendung, wenn ein Vorhaben zwar nicht allein den jeweiligen Schwellenwert überschreitet, sondern gemeinsam mit anderen Vorhaben. Voraussetzung ist allein die räumliche Nähe der zu kumulierenden Vorhaben. Eines gemeinsamen Zwecks bedarf es ebenso wenig wie (nach der jüngsten Rsp) desselben Typs.    

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!