Das Naturschutzrecht schützt nicht nur Pflanzen- und Tierarten sowie Naturdenkmäler, sondern auch ganze Landschaften und Landschaftsteile, wie bspw Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Europaschutzgebiete. Oftmals ist es nicht bekannt, dass Vorhaben in solchen Gebieten nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich sind. Darüber hinaus knüpfen einige Materiengesetze an die Ausweisung dieser Schutzgebiete an. Ein Bewusstsein für die Existenz und die Unterschiede dieser Schutzgebiete ist daher entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung eines Projekts.