Das Naturschutzrecht schützt nicht nur ganze Gebiete und Landschaftsteile, Pflanzen- und Tierarten, sondern auch einzelne Naturdenkmäler. Der Sinn von Naturdenkmälern ist der Schutz kleinerer Objekte, Objektgruppen und Gebiete. Naturschutzdenkmäler können von einzelnen Bäumen bis hin zu Seen reichen. Eingriffe in Naturdenkmäler sind nur sehr eingeschränkt möglich, sodass bei der Umsetzung von Vorhaben diese Schranke stets mitgedacht werden sollte.