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Verwaltungsverfahren – Wiederaufnahme

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenGabrielJuli 2025

Ist ein Verfahren durch Bescheid abgeschlossen und dieser Bescheid formell rechtskräftig, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden (§ 69 AVG). Die Wiederaufnahme soll dazu dienen, besondere Rechtswidrigkeiten zu eliminieren. 

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