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Prinzipien des Verwaltungsstrafverfahrens

VerwaltungsrechtVerwaltungsstrafrechtWurmhöringerMärz 2025

Im Verwaltungsstrafverfahren gelten die Offizialmaxime, der Grundsatz der materiellen Wahrheit sowie das Inquisitionsprinzip. Die Verfahrensgrundsätze der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit treten erst im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Erscheinung.

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