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Verwaltungsstrafrecht – Verjährung

VerwaltungsrechtVerwaltungsstrafrechtWurmhöringerMärz 2025

§ 31 VStG regelt die Verjährung von Verwaltungsübertretungen im Verwaltungsstrafverfahren und kennt hierbei drei Arten (Verfolgungsverjährung [Abs 1], Strafbarkeitsverjährung [Abs 2], Vollstreckungsverjährung [Abs 3]), welche in diesem Briefing näher betrachtet werden. 

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