Der GF hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Rechnungswesen geführt wird, welches den Anforderungen des konkreten Unternehmens entspricht. Teil des betrieblichen Rechnungswesens sind insb zukunftsorientierte Rechnungen in Form von Planungsrechnungen, wie etwa Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschauen. Bereits aus diesen Vorgaben ergibt sich für die Geschäftsleitung eine laufende Pflicht zur Kontrolle des zukünftigen Unternehmensfortbestandes, woraus sich die Krisenverantwortung und ein funktionierendes Krisenmanagement ableiten lassen.