Der Unternehmer bzw die Unternehmensleitung bei der Kapitalgesellschaft ist für die Erfüllung der umfassenden Anforderungen an das Rechnungswesen verantwortlich. Weiters ist er gefordert, zur Krisenvorkehr permanent eine Solvenzprüfung für das Unternehmen vorzunehmen. Wie in nachfolgender Grafik 14 beispielhaft für die GmbH gezeigt wird, ermöglicht ein System von aufeinander abgestimmten und sich gegenseitig bedingenden Seite 339Normen des Unternehmens- und Insolvenzrechts die Erfüllung dieser beiden Anforderungen.